Bundesanwalt referiert über Völkerstrafverfahren

Kriminalwissenschaftliches Kolloquium: Öffentlicher Vortrag findet am 15. Mai 2019 statt

Die Verfolgung von Völkerstraftaten wie Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit findet nicht nur vor dem Internationalen Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag statt. Seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs im Jahr 2002 beschäftigen sich auch deutsche Gerichte mit Völkerstrafverfahren. Im Rahmen des Kriminalwissenschaftlichen Kolloquiums der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) erläutert Christian Ritscher, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wie ein solches Verfahren vorbereitet und durchgeführt wird und welche Schwierigkeiten dabei bestehen. Sein Vortrag mit dem Titel „Völkerstrafverfahren in Deutschland“ findet am Mittwoch, 15. Mai, um 18 Uhr im Hörsaal H2, Schlossplatz 46, statt. Interessierte sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei.

Das erste Völkerstrafverfahren fand ab 2011 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen zwei Anführer der ruandischen Miliz „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ wegen Kriegsverbrechen im Kongo statt. Aktuell stehen vor allem die Taten des sogenannten Islamischen Staates im Fokus der Ermittler.

Die Professoren des Instituts für Kriminalwissenschaften der WWU  Münster veranstalten das Kriminalwissenschaftliche Kolloquium in jedem Semester. Ziel ist es, aktuelle, brisante und interessante Themen gemeinsam zu diskutieren.

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